Tarife
Ab 1. Januar 2011 Pflichtleistungen Krankenpflege
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Abklärung / Beratung |
pro Stunde |
Fr. |
79.80 |
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Behandlungspflege |
pro Stunde |
Fr. |
65.40 |
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Grundpflege: KLV Art. 7c |
pro Stunde |
Fr. |
54.60 |
Ab 1. Januar 2011 Nichtpflichtleistungen HWL
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Hauswirtschaftliche Leistungen HWL |
Tarif pro Stunde |
Tarif 2 pro Stunde Fr. 47.00 |
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Mitglieder |
Fr. 27.00 |
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Nichtmitglieder |
Fr. 35.00 |
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Organisationstarif |
Fr. 50.00 |
- Der Tarif 1 bezieht sich auf alltägliche Einsätze.
- Der Tarif 2 bezieht sich (wie schon im Merkblatt erwähnt) auf aussergewöhnliche, nicht alltägliche Einsätze.
- Im Preis des Organisationstarifes sind teils Telefonate, Medikamente holen, Mietartikel bringen/erklären, reinigen, desinfizieren bei Rückgabe, Informationen von/an weitere Institutionen, Beratungen, Gespräche über Pensumänderungen bei den Lienten/innen und vergelbiche Besuche enthalten.
- Pro Einsatz bei Hauswirtschaftlichen Leistungen wird eine Weg-Pauschale von Fr. 3.00 erhoben
Patientenbeteiligung (zusätzlicher Eigenanteil an den Pflegekosten) 10% der Summe aller Pflegeleistungen (ohne Verbrauchsmaterial und Hilfsmittel), max. Fr. 8.00 pro Tag.
Samstag-, Sonn- und Feiertagszuschlag pro Stunde Fr. 6.00
Nachtzuschlag: pauschal Fr. 30.00
Bei Nachteinsätzen gelten die übrigen Stundentarife für Grundpflege (nach Bedarfsabklärung).
Mitglieder des SPITEX-Vereins erhalten den günstigeren Tarif der Hauswirtschaftlichen Leistungen (s. Oben)
Im Verhinderungsfall benachrichtigen Sie uns bitte 24 Stunden im voraus, ansonsten müssen wir eine Viertelstunde Organisationstarif verrechnen. Ausnahmen sind Notfälle wie Spitaleintritte.
Für Klientenfahrten sind grundsätzlich Angehörige zuständig oder es ist das Tixi-Taxi zu organisieren.
Bei Ausnahmefahrten mit der Spitex-Mitarbeiterin soll das
Kilometergeld von
Fr. 0.70 pro km
direkt unserer Mitarbeiterin
abgegeben werden.
Alle Leistungen werden jeweils monatlich in Rechnung gestellt, mit der Zahlungsfrist von 30 Tagen.
Die Mitarbeiterinnen der Spitex unterstehen der Schweigepflicht.
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