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Spitex-Dienste
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Bahnhofstrasse 21
9606 Bütschwil
info@spitexbumoga.ch
www.spitexbumoga.ch
Tel 071.983.23.80
Fax 071.983.23.45



 

Tarife

Ab 1. Januar 2011
Pflichtleistungen Krankenpflege

  Abklärung / Beratung pro Stunde Fr. 79.80
  Behandlungspflege pro Stunde Fr. 65.40
  Grundpflege: KLV Art. 7c pro Stunde Fr. 54.60

Ab 1. Januar 2011
Nichtpflichtleistungen HWL

  Hauswirtschaftliche Leistungen HWL
Tarif pro Stunde
Tarif 2 pro Stunde
Fr. 47.00
  Mitglieder
Fr. 27.00
  Nichtmitglieder
Fr. 35.00
  Organisationstarif
Fr. 50.00
  • Der Tarif 1 bezieht sich auf alltägliche Einsätze.
  • Der Tarif 2 bezieht sich (wie schon im Merkblatt erwähnt) auf aussergewöhnliche, nicht alltägliche Einsätze.
  • Im Preis des Organisationstarifes sind teils Telefonate, Medikamente holen, Mietartikel bringen/erklären, reinigen, desinfizieren bei Rückgabe, Informationen von/an weitere Institutionen, Beratungen, Gespräche über Pensumänderungen bei den Lienten/innen und vergelbiche Besuche enthalten.
  • Pro Einsatz bei Hauswirtschaftlichen Leistungen wird eine Weg-Pauschale von Fr. 3.00 erhoben

Patientenbeteiligung (zusätzlicher Eigenanteil an den Pflegekosten)
10% der Summe aller Pflegeleistungen (ohne Verbrauchsmaterial und Hilfsmittel), max. Fr. 8.00 pro Tag.

Samstag-, Sonn- und Feiertagszuschlag pro Stunde Fr. 6.00

Nachtzuschlag: pauschal Fr. 30.00
Bei Nachteinsätzen gelten die übrigen Stundentarife für Grundpflege (nach Bedarfsabklärung).

Mitglieder des SPITEX-Vereins erhalten den günstigeren Tarif der Hauswirtschaftlichen Leistungen (s. Oben)

Im Verhinderungsfall benachrichtigen Sie uns bitte 24 Stunden im voraus, ansonsten müssen wir eine Viertelstunde Organisationstarif verrechnen. Ausnahmen sind Notfälle wie Spitaleintritte.

Für Klientenfahrten sind grundsätzlich Angehörige zuständig oder es ist das Tixi-Taxi zu organisieren. Bei Ausnahmefahrten mit der Spitex-Mitarbeiterin soll das Kilometergeld von Fr. 0.70 pro km direkt unserer Mitarbeiterin abgegeben werden.

Alle Leistungen werden jeweils monatlich in Rechnung gestellt, mit der Zahlungsfrist von 30 Tagen.

Die Mitarbeiterinnen der Spitex unterstehen der Schweigepflicht.